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Filmgesetz: Rückfall in die Wegelagerei zur Lösung nicht vorhandener und Schaffung neuer Probleme
Das neue Filmgesetz soll der Filmförderung mehr Geld bescheren und dazu Anbieter von Streamingdiensten zwingen, vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in Schweizer Produktionen zu investieren. Zudem würde den Anbietern eine Quote von 30% europäischer Filme sowie eine prominente Platzierung dieser Filme vorgeschrieben («besonders gekennzeichnet und gut auffindbar»). Die Frage ist nur: Welches Problem soll mit dem neuen Gesetz gelöst werden?