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Darum geht es

Die Filmsteuer von «mindestens» vier Prozent der Bruttoeinnahmen ist purer Zwang. Die schweizerischen sowie die ausländischen Streaming-Anbieter können sich dieser nicht entziehen. Bei Nichterfüllung muss eine Abgabe an das Bundesamt für Kultur (BAK) bezahlt werden. Zudem können die Schweizer Privatsender (wie bspw. 3+) nicht mehr – anders als heute – ihre Werbespots für den Schweizer Film in voller Höhe als Investition anrechnen lassen. Das soll künftig nur noch beschränkt möglich sein. Sie müssen neu viel Cash in die bereits grosszügig subventionierte Schweizer Filmszene investieren (ca. 3-4 Mio. pro Jahr). Die Schweizer Privatsender werden sogar mehr diskriminiert: Eigenproduktionen sollen nicht gefördert werden, da sie kein unabhängiges Filmschaffen sind. Es kommt also nur darauf an, wer die Filme macht, nicht auf deren Qualität und Attraktivität. Bekannte und publikumswirksame Eigenproduktionen wie «Sing meinen Song» oder «Die Höhle der Löwen» sind für das BAK nicht förderungswürdig. Dabei schaffen diese in erheblichem Masse qualifizierte Arbeitsplätze in der Schweiz.
Es liegt auf der Hand, dass die Abo-Preise steigen werden, denn die Streaming-Dienste werden die höheren Kosten auf ihre Kunden abwälzen.
Der Schweizer Film wird bereits heute über die staatliche Filmförderung (Steuergelder) sowie über die SRG (Serafe) unterstützt. Mit dem neuen Filmgesetz bittet man Konsumentinnen und Konsumenten von Streamingdiensten wie Netflix oder Disney+ ein drittes Mal zur Kasse. Mit dem neuen Filmgesetz müssten die Konsumierenden über ihr Abonnement für die Investitionsverpflichtung respektive die Ersatzabgabe ihres Streaming-Anbieters oder Kabelnetzbetreibers aufkommen. Während Steuergelder und Serafe von allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern getragen werden, würde die neue Subvention zugunsten der Schweizer Filmschaffenden indirekt nur von den Kunden der Privatsender und Streaming-Dienste getragen. Das neue Gesetz führt zu rund 20 bis 30 Mio. Franken mehr Geld für die Schweizer Filmlobby.

Bisher kennen in Europa nur Frankreich, Spanien, Italien und Portugal eine vergleichbare Investitionsverpflichtung für Streamingdienste. Die Mehrzahl der europäischen Länder (Schweden, Norwegen, Finnland, Island, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Irland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Bulgarien, Zypern, Malta) kennen heute weder eine Investitions- noch eine Abgabepflicht für Streamingdienste.

Der europaweite Filmsteuer-Durchschnittssatz liegt bei ca. 2%. Die Schweiz hat mit einer Filmsteuer von «mindestens 4%» massiv über das Ziel hinausgeschossen – zulasten von uns Konsumenten. Deshalb: Nein zur Filmsteuer!

Im Nicht-Corona-Jahr 2019 wurden die Schweizer Filmschaffenden mit weit über 120 Mio. Franken subventioniert. 84 Mio. Franken flossen aus Steuergeldern. Rund 50 Mio. Franken kommen von der SRG (Serafe). Weitere Beiträge stammen aus privaten Stiftungen und von Privatpersonen. In der Regel schaffen es ein bis zwei Schweizer Filme pro Jahr mehr als 100 000 Zuschauer/innen in die Kinos zu locken. Über 90 Prozent der Filme interessieren nur ein Nischenpublikum. 2019 schauten im Schnitt 2600 Personen einen Schweizer Film im Kino. Das bedeutet: Jeder Kinoeintritt wurde mit 100 Franken gefördert. Dass, angesichts dieser Zahlen, mehr Geld mehr Qualität oder Publikum bringt, ist eine Mär. Die Kriterien für die staatliche Förderung sind höchst fragwürdig. Qualitativ hochstehende Eigenproduktionen von Privatsendern sind von der Förderung ausgeschlossen. Filmprojekte, die später für einen Oscar nominiert wurden (z.B. «Ala Kachuu«) hat das BAK nicht gefördert. Dass private Unternehmen nun (ohne Aussicht auf Erfolg) dazu verpflichtet werden sollen, in Schweizer Filme zu investieren, wird nicht mehr Zuschauer/innen in die Kinos oder vor den Bildschirm locken. Streamingdienste wie Netflix arbeiten bereits heute mit Schweizer Filmschaffenden zusammen und investieren Millionen in attraktive Produktionen in der Schweiz. Bspw. durch Lizensierungen oder Koproduktionen wie «Early Birds», «Neumatt» oder der «Bestatter», die in der Schweiz gezeigt und auch weltweit ausgewertet werden. Weitere Projekte sind in der Pipeline. Es gibt gute und attraktive Filme aus der Schweiz. Für solche Projekte sind private Unternehmen immer bereit, Geld zu zahlen. Es braucht keine Regulierung.

Die EU-Filmquote von 30 Prozent für europäische Filme ist staatliche Bevormundung. Besonders absurd: Es gelten keinerlei Anforderungen an Qualität und Nachfrage. Es reicht das Kriterium der europäischen Herkunft. Die Filmlobby und das BAK (Bundesamt für Kultur) bestimmen neu mit, was wir über unsere privaten Abos vorgesetzt kriegen. Die aktuelle Nachfrage an gestreamten Filmen aus der Schweiz und Europa liegt bei knapp 12 Prozent. Mit dem neuen Filmgesetz soll eine 30 Prozent-Quote an europäischen Filmen zementiert werden. Im Durchschnitt aller Video-on-Demand-Plattformen (VoD) werden bereits über 30 Prozent europäische Filme gezeigt. Die Verfügbarkeit der europäischen Filme für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ist gewährt. Es besteht kein Grund, in die Angebotsfreiheit der Streaming-Dienste einzugreifen. Die Quote privilegiert nur den europäischen Film. Die Angebotsvielfalt wird arg eingeschränkt. Die Konsumfreiheit wird beschnitten. Wird die Zwangsquote mangels guter Angebote nicht erreicht, müssen die Streaming-Dienste ihr Angebot aus anderen Regionen verkleinern. Beliebte Filmangebote aus aller Welt mit aufstrebender Filmkultur (Afrika, Asien, Amerika etc.) ziehen den Kürzeren. Sie erhalten aufgrund der EU-Quote weniger Platz in den Filmkatalogen. Die Menschen wollen Filme und Serien aus aller Welt sehen und entscheiden selbst, welche sie konsumieren. Für Schweizer Filmfreunde gibt es bereits ein gebührenfinanziertes Angebot: PlaySuisse. Dieser Streamingdienst der SRG zeigt ausschliesslich gute Schweizer Filme und Serien. Andere VoD-Anbieter sollen ihre Kataloge frei an die Interessen ihrer Kunden anpassen können (z.B. südkoreanische Serien, südamerikanische Filme oder indische Bollywood-Filme).

Ende 2021 hat der Nationalrat über eine sogenannte «Lex Spotify» beraten. Ein SP-Nationalrat forderte vom Bundesrat dieselben Regeln für Spotify, wie sie im neuen Filmgesetz verabschiedet wurden: 30 Prozent Schweizer Songs in Spotify-Playlists. Was kommt als Nächstes? Kommt morgen die Lex Ikea, durch die das schwedische Möbelhaus verpflichtet wird, in einheimische Schreinereien zu investieren? Müssen grosse Buchhändler neu einheimische Schriftsteller unterstützen? Und muss der Thai um die Ecke neu 30 Prozent Schweizer Menüs anbieten? Mit dem missratenen Filmgesetz werden die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die privaten Anbieter zu Deppen gemacht. Private Unternehmen mit einem erfolgreichen Geschäftsmodell werden gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Das ist ein krasser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Das neue Filmgesetz ist ein ordnungspolitischer Sündenfall, das liberale Prinzipien bricht und abgelehnt gehört.

Was verlangt das neue Filmgesetz?

Filmgesetz Art. 24a
Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen zur Förderung der Angebotsvielfalt sicherstellen, dass mindestens 30 Prozent der Filme europäische Filme sind und dass diese Filme besonders gekennzeichnet und gut auffindbar sind.

Filmgesetz Art. 24b
Unternehmen, die in der Schweiz Filme in ihren Programmen zeigen oder über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, müssen jährlich mindestens vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen.

* Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)

Eine Auswertung des Tages-Anzeigers bringt es auf den Punkt: «Kein Mensch schaut Schweizer Filme auf Netflix»

  • Im Kinojahr 2019 gab es in der Schweiz 12,5 Mio. Kinoeintritte (s. BFS).
  • 6,7 Prozent davon Schweizer Filme → 837´500 Kinoeintritte für Schweizer Filme (s. BFS).
  • Laut dem BAK wurden im gleichen Jahr 150 Filmförderungsgesuche genehmigt (s. BAK)
  • Von den 30 erfolgreichsten Filmen erreichten (s. Pro Cinema):
    • 2 über 100’000 Zuschauer («Zwingli» 249’000 / «Manser» 154’000);
    • 13 rund 10’000 bis 72’000 Zuschauer;
    • 12 rund 4000 bis 9’400 Zuschauer;
    • die restlichen Schweizer Filme erzielten tiefere Zuschauerzahlen.
  • Insgesamt wurden 316 Filme mit schweizerischer Herkunft gezeigt (s. BFS).
  • Schweizer Filme werden auf den VoD-Plattformen kaum nachgefragt: Rund 2,5 Prozent der zum Kauf oder Miete nachgefragten Filme und null Prozent der Filme auf Streamingdiensten sind einheimisch (s. BFS).

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